test

MEBEKO Anerkennung für Ärzte

Schweiz

Die Schweiz stellt für viele eine sehr attraktive Destination dar, sei es aufgrund der schönen Landschaft, dem hohen Lebensstandard oder den aussichtsreichen Arbeitsangeboten. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Fachkräfte dazu entscheiden dort zu leben, wo andere Urlaub machen.

Wer in der Schweiz als Arzt praktizieren möchte, profitiert von guten Arbeitsbedingungen, einem höheren Gehalt bei niedrigeren Steuern und einer allgemein besseren Qualität in der Pflege. Allerdings muss man auch ein paar Dinge beachten, falls man den Schritt in die Alpenrepublik in die Tat umsetzen möchte: Stichwort MEBEKO-Anerkennung für Ärzte.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine MEBEKO-Anerkennung?

Die schweizerische Medizinalberufekommission (kurz: MEBEKO) ist die zentrale Anlaufstelle für die Anerkennungen ausländischer Diplome, Berufs- und Facharztausbildungen im medizinischen Sektor. Hier wird unter anderem entschieden, wer in der Schweiz praktizieren darf und welche Voraussetzungen Ärzte oder Fachkräfte zu erfüllen zu haben, deren medizinische Ausbildung nicht anerkannt wird.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine MEBEKO-Anerkennung erfüllen?

Grundsätzlich ist es wichtig zu erwähnen, dass bei der MEBEKO-Anerkennung zwischen der „direkten“ und der „indirekten“ Anerkennung unterschieden wird. Für Ärzte, die ihr Medizinstudium in Deutschland absolviert haben, ist es relativ leicht, die direkte Anerkennung zu erlangen, da sie ihren Schweizer Kollegen generell gleichgestellt sind. Für sie stellen die folgenden Voraussetzungen eher eine obligatorische Hürde dar, müssen jedoch alle erfüllt werden:

  • Die antragsstellende Person besitzt die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Vertragsstaates der Schweiz (EU oder EFTA) bzw. der/die Ehepartner/in besitzt die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten. Die EFTA besteht aktuell aus den Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
  • Das vorgelegte Diplom (inklusive der notwendigen Bescheinigungen) entspricht der in der EU-Richtlinie 2005/36/EG bzw. im EFTA-Übereinkommen enthaltenen Bezeichnung
  • Das Diplom (inklusive zusätzliche Ausweise) wurde von der in der EU-Richtlinie bzw. im EFTA-Übereinkommen genannten Behörde ausgestellt.
  • Der antragsstellende Arzt kann Sprachkenntnisse in einer der schweizerischen Landessprachen auf dem Niveau von mindestens B2 nachweisen. Anträge zur Eintragung einer schweizerischen Amtssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) können zusammen mit dem Gesuch um Anerkennung eingereicht werden.
  • Sie tragen die anfallende Bearbeitungsgebühr.

Die Chancen für deutsche Staatsbürger, eine erfolgreiche direkte Anerkennung zu erlangen, stehen also zusammenfassend gesagt sehr gut. So stammen mittlerweile über die Hälfte aller ausländischen Ärzte aus Deutschland (Statistik). Besonders die hohen Standards in der Ausbildung und die sprachliche Nähe erleichtern ihnen den Weg in die Schweiz.

Nicht ganz so leicht ist das für Mediziner aus Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Ländern. Hier besteht die Möglichkeit einer indirekten Anerkennung. Dafür sind alle der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die antragsstellende Person oder deren Ehepartner/in besitzen eine der EU oder der EFTA-Vetragsstaaten angehörenden Nationalität.
  • Das eingereichte ärztliche Diplom berechtigt den Mediziner innerhalb der EU oder EFTA zur uneingeschränkten Berufsausübung.
  • Der antragsstellende Arzt verfügt innerhalb der EU oder EFTA über wenigstens 3 Jahre klinische Berufserfahrung die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf.
  • Der antragsstellende Arzt kann Sprachkenntnisse in einer der schweizerischen Landessprachen auf dem Niveau von mindestens B2 nachweisen. Anträge zur Eintragung einer schweizerischen Amtssprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) können zusammen mit dem Gesuch um Anerkennung eingereicht werden.
  • Sie tragen die anfallende Bearbeitungsgebühr.

Was tun, wenn mein Herkunftsland weder EU- noch EFTA-Mitglied ist?

In diesem Fall macht es Sinn, eine Approbation zuvor in einem EU-Staat anzustreben und dort für einige Zeit zu arbeiten. Da die Anerkennungsquote für bereits in Deutschland praktizierende Ärzte besonders hoch ist, bietet es sich an, sein Glück zunächst einmal hier zu versuchen, um später mit der entsprechenden Berufserfahrung in die Schweiz zu gelangen.

Welche Unterlagen sind für eine MEBEKO-Anerkennung notwendig?

Für eine reibungslose Anerkennung ist es sehr wichtig, dass alle folgenden Dokumente im vollen Umfang eingereicht werden:

  • Das Antragsformular
  • Ein Lebenslauf des antragsstellenden Arztes
  • Eine beglaubigte Kopie des Passes des antragsstellenden Arztes
  • Gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie des Passes vom Ehepartner und ein Auszug aus dem “Zivilstandsregister”, dem deutschen Personenstandsregister im Standesamt
  • Eine beglaubigte Kopie des Arztdiploms und – wenn nötig – dessen Übersetzung in einer Amtssprache der Schweiz
  • Eine EU-Bescheinigung der Konformität der medizinischen Ausbildung, wenn nötig
  • Arbeitsnachweise über die klinische Berufserfahrung, wenn nötig

Die entsprechenden Formulare finden Sie unten im Downloadbereich.

Was kostet eine MEBEKO-Anerkennung?

Die Anerkennungskosten sind in den Antragsformularen ersichtlich und belaufen sich auf rund 800 bis 1.000€, können aber durch den sich stetig verändernden Wechselkurs variieren. Die Kosten müssen von der antragsstellenden Person übernommen werden. 

Wie lange dauert eine MEBEKO-Anerkennung?

Wenn alle Unterlagen den Anforderungen entsprechend eingereicht wurden, beträgt die Dauer der Prüfung bis zur Entscheidung in etwa zwei bis drei Monate.

Um eine schnellstmögliche Anerkennung zu erhalten, unterstützen wir Sie gern bei allen Formalitäten, sodass Ihnen und Ihrer zukünftigen Tätigkeit nichts mehr im Weg steht. Recrutio berät, vermittelt und hilft qualifizierten Fachkräften bei ihrem Neuanfang in der Schweiz. Wenn auch Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gern!

Antragsformulare als PDF zum Download