Approbation Arzt

Approbation Arzt

für Ärzte

Alle in Deutschland praktizierenden Ärzte sind approbiert, d.h. haben ihr Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und die Approbationsurkunde beantragt.

Die Approbation für Ärzte ist die staatliche Zulassungsberechtigung, den Arztberuf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Approbation – Voraussetzung und Zuständigkeit

Geregelt wird die Genehmigung für das Praktizieren als Arzt durch die Approbationsordnung für Ärzte, welche auf der Bundesärzteordnung basiert.

Zum Erhalt der Approbationsurkunde muss die Approbation beantragt werden. Die Approbationsordnung gibt die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Arzt vor. Laut Approbationsordnung muss der Arzt sein Medizinstudium erfolgreich absolviert und die Abschlussprüfung bestanden haben. Außerdem darf er sich nicht durch sein Verhalten strafbar gemacht haben, wodurch Zweifel an seiner Eignung entstehen. Der Arzt muss über die gesundheitlichen Anforderungen und die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Ist der beantragende Arzt deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger, hat er bei Erfüllung dieser Voraussetzungen einen rechtlichen Anspruch auf die Erteilung der deutschen Approbation.

Ärzte müssen die Approbation bei der zuständigen Bezirksregierung bzw. Landesregierung beantragen. Diese wird vom Ort der Abschlussprüfung bestimmt. Die deutsche Ärztekammer listet die Bundesländer und die jeweils für die Approbation zuständige Organisation.

Approbation – Dokumente und Kosten

Die Beantragung der Approbationsurkunde als Arzt umfasst zusätzlich zum Antragsformular regulär die folgenden Dokumente:

  • Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses
  • Antragsformular für die Approbationsurkunde
  • Formlose Erklärung, dass keine Verurteilung vorliegt
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Geburtsurkunde
  • Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises
  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • Gesundheitliche Eignungsuntersuchung
  • Tabellarischer Lebenslauf

Die Gebühr für die Erteilung der Approbation als Arzt beträgt je nach Verwaltungsaufwand zwischen 150 und 1.000 Euro. Beispielsweise können die Kosten steigen, wenn die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind und nachgefordert werden müssen.

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Approbation – Bearbeitungszeit und ausländische Ärzte

Die Bearbeitungszeit des Approbationsantrages liegt zwischen einer Woche und mehreren Monaten. Eine schnelle Erteilung der Approbation wird durch die vollständige Abgabe aller Dokumente und eine überschaubare Anzahl weiterer Anträge begünstigt. Ärzte sollten, um sicherzugehen, die Approbation mindestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn beantragen.

Die deutsche Approbation können sowohl inländische Medizinstudenten als auch ausländische Ärzte beantragen. Diese beiden Verfahren unterscheiden sich, womit auch unterschiedliche Bearbeitungszeiten einhergehen. So erfahren inländische Absolventen nach der Beantragung der Approbation oft kürzere Wartezeiten als Ärzte aus dem Ausland.

Approbation Arzt – Alles zur Approbationsurkunde

Approbation Arzt. Um in Deutschland als Arzt arbeiten zu können, benötigt man zum einen ein abgeschlossenes Medizinstudium und zum anderen eine sogenannte Approbationsurkunde.

Was ist eine Approbation für Ärzte?

Die Approbation für Ärzte ist die juristische Berechtigung, den Beruf als Arzt ausüben zu dürfen. Sie wird durch die Approbationsordnung für Ärzte geregelt, die wiederum auf der Bundesärzteordnung beruht.

Voraussetzung für die Approbation als Arzt

Eine Approbation wird nach vorherigem Antrag erteilt. Dabei gelten verschiedene Voraussetzungen:

  • erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • bestandene Abschlussprüfung
  • sauberes Führungszeugnis
  • Eignung als Arzt
  • keine gesundheitlichen Bedenken
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Alle deutschen und alle EU-Bürger haben – sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind – einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Approbation.

Wo kann man als Arzt die Approbation beantragen?

Die Approbation wird bei der zuständigen Bezirks- bzw. Landesregierung beantragt. Dabei bestimmt der Prüfungsort darüber, welche Bezirksregierung bzw. Landesregierung zuständig ist. Wurde zum Beispiel die Abschlussprüfung in Dresden absolviert, so ist die Bezirksregierung in Dresden zuständig. Die deutsche Ärztekammer listet folgende Bezirks- und Landesregierungen:

  • Bundesland – Organisation
  • Baden-Württemberg – Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie
  • Bayern/ Oberbayern – Regierung von Oberbayern
  • Bayern/ Unterfranken – Regierung von Unterfranken
  • Berlin – Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • Brandenburg – Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
  • Bremen – Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Hamburg – Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Hessen – Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
  • Mecklenburg – Vorpommern – Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • Nordrhein- Westfalen           
  • Bezirksregierung Arnsberg
  • Bezirksregierung Detmold
  • Bezirksregierung Köln
  • Bezirksregierung Düsseldorf
  • Bezirksregierung Münster
  • Niedersachsen – Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza)
  • Rheinland-Pfalz – Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  • Saarland – Landesamt für Soziales Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt
Welche Unterlagen werden für die Approbation benötigt?

Für die Approbation benötigen Ärzte neben dem Antragsformular weitere Dokumente:

  • Erforderliche Dokumente – Beantragungsort
  • Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses – Landesprüfungsamt für Medizin
  • Antragsformular für die Approbationsurkunde
  • Formlose Erklärung, dass keine Verurteilung vorliegt
  • Homepage der zuständigen Bezirks- bzw. Landesregierung
  • Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0
  • Geburtsurkunde
  • Einwohnermeldeamt
  • Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises
  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • Bürgeramt bzw. Kreis- oder Stadtverwaltung
  • Gesundheitliche Eignungsuntersuchung
  • Hausarzt Tabellarischer Lebenslauf
Wie viel kostet die Approbation für Ärzte?

Die Approbation kostet zwischen 150 und 1000 Euro. Die Höhe der Kosten ist direkt abhängig von dem Verwaltungsaufwand und von Fall zu Fall verschieden. Werden Unterlagen und Nachweise unvollständig eingereicht, kann dies die Kosten nach oben steigern.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Arzt Approbation?

Vom Antrag bis zur Erteilung der Approbation können im schlechtesten Fall einige Monate ins land gehen. Antragsteller mit vollständigen Unterlagen haben aber gute Chancen, dass ihr Antrag zügig bearbeitet wird. Erfahrungsgemäß sollten Antragsteller mindestens vier Wochen für die Bearbeitung des Antrags einplanen.

Approbation für ausländische Ärzte

Auch ausländische Ärzte können die Approbation beantragen. Jedoch unterscheidet sich das Verfahren von Ärzten, die in Deutschland studiert haben.

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