Fachsprachprüfung Medizin

Fachsprachprüfung Medizin

Ausländische Mediziner, die nicht in Deutschland studiert haben, müssen im Regelfall für die Beantragung der Approbation eine Fachsprachprüfung Medizin auf dem Sprachniveau C1 absolvieren.

Um die Approbation oder Berufserlaubnis als Arzt erteilt zu bekommen, wird in der Bundesärzteordnung ein Nachweis über die notwendigen Deutschkenntnisse für den Arztberuf vorausgesetzt. Bestehen ausländische Ärzte die Fachsprachprüfung, erhalten sie das Fachsprachenzertifikat Medizin.

Ein Arzt muss keine Fachsprachprüfung ablegen, wenn er einen deutschsprachigen Hochschulabschluss, einen deutschsprachigen Schulabschluss nach zehnjähriger Schulbildung oder einen deutschsprachigen Berufsabschluss nach dreijähriger Ausbildung nachweist.

Fachsprachprüfung – Anmeldung und Kosten

Für die Anmeldung der Fachsprachprüfung sind Zeugnisse notwendig, die allgemeine Sprachkenntnisse, gleichwertig der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, nachweisen.

Der Arzt muss sich nicht persönlich zur Fachsprachprüfung anmelden, sondern beantragt die Approbation bzw. Berufserlaubnis bei der jeweiligen Landes- oder Bezirksregierung. Diese Behörde prüft die Notwendigkeit einer Fachsprachprüfung und informiert mit den erforderlichen Unterlagen die zuständige Ärztekammer. Die Ärztekammer kontaktiert den Arzt, in der Regel per E-Mail, und fordert zur Überweisung der Verwaltungsgebühr für die Fachsprachprüfung auf. Die Kosten betragen zwischen 350 Euro und 490 Euro und variieren in Abhängigkeit vom Bundesland. Nach Zahlungseingang bekommt der Arzt einen Prüfungstermin mit Ort und Uhrzeit sowie weitere wichtige Informationen. Die erste Voraussetzung zum Bestehen der Prüfung ist pünktliches Erscheinen.

Fachsprachprüfung – Ablauf

Die Fachsprachprüfung erfolgt als Einzelprüfung durch erfahrene Ärzte und dauert 60 Minuten. Inhaltlich wird ein typisches Fallbeispiel im Krankenhaus mit Gespräch und Dokumentation simuliert. Zentraler Bestandteil der Prüfung sind das Hörverstehen und die schriftliche sowie mündliche Ausdrucksfähigkeit. In der Fachsprachprüfung wird das medizinische Fachwissen nicht direkt bewertet, ist aber für das Hörverstehen, die Diagnosewiedergabe und die Therapieempfehlung unbedingt erforderlich.

Die Fachsprachprüfung besteht aus drei 20-minütigen Bestandteilen: Arzt-Patienten-Gespräch, Dokumentation und Arzt-Arzt-Gespräch.

Der erste Prüfungsteil umfasst ein simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch, in welchem der Prüfungskandidat als Arzt mit einem Arzt der Prüfungskommission als Patienten ein Anamnesegespräch führt. Der Kandidat soll Verdachtsdiagnosen erläutern, Vorschläge zu Diagnostik und Therapie formulieren, dem Patienten die folgenden Maßnahmen erklären und mit diesem angemessen interagieren. Hierbei sind das sichere Verstehen und eine verständliche Sprache mit wenigen Fremd- und Fachwörtern von Bedeutung.

Aufbauend auf dem Arzt-Patienten-Gespräch besteht der zweite Prüfungsteil in der Dokumentation. Die relevanten Informationen des Anamnesegesprächs fasst der Kandidat auf einem Anamnesebogen als schriftlichen Arztbericht zusammen. Die eigenen Notizen des Gesprächs dürfen ebenso genutzt werden wie ein medizinisches Fachwörterbuch. Die Dokumentation wird beaufsichtigt von Mitarbeitern der Ärztekammer.

Den letzten Prüfungsteil bildet ein Arzt-Arzt-Gespräch, d.h. eine Patientenvorstellung in einem Übergabegespräch mit einem Arzt. Der Kandidat vermittelt einem prüfenden Arzt Informationen, die er dem Arzt-Patienten-Gespräch entnommen hat. Wichtig hierbei ist die strukturierte Informationsvermittlung mit medizinischen Fachbegriffen. Abschließend beantwortet der Kandidat weitere Fragen und übersetzt medizinische Fachtermini.

Fachsprachprüfung – Bewertung

Die Mitglieder der Prüfungskommission bewerten die Fachsprachprüfung nach einheitlichen Vorgaben. Gleich nach der Prüfung erfährt der Kandidat sein Ergebnis. Gilt die Fachsprachprüfung als nicht bestanden, kann sie jeweils gegen Zahlung der Prüfungsgebühr so oft wie nötig wiederholt werden.

Die Fachsprachprüfung für Mediziner ist immer dann indiziert, wenn es sich um ausländische Ärzte handelt, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben. Die Fachsprachprüfung ist dann Teil des Approbationsverfahrens.

Der juristische Grund dafür ist, dass die Bundesärzteordnung in § 3 Abs. (1) Nr. 5 eine Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland nur dann vorsieht, wenn ein Nachweis über die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegt. Dieser Nachweis erfolgt durch die Ablegung der Fachsprachprüfung. Beim Bestehen der Fachsprachprüfung, wird das Fachsprachzertifikat ausgestellt.

Gemäß der aktuellen Richtlinien ist die Erteilung einer Approbation für ausländische Ärzte von dem Nachweis von Fachsprachenkenntnissen im berufsspezifischen Kontext (mindestens Niveau C1) abhängig. 

Wer muss eine Fachsprachenprüfung absolvieren?

Eine Fachsprachenprüfung ist nicht notwendig, wenn der Arzt

  • einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule besitzt oder,
  • einen Abschluss an einer deutschsprachigen Schule mit einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung besitzt oder
  • den Abschluss einer mindestens dreijährigen beruflichen Ausbildung in deutscher Sprache nachweisen kann.

Voraussetzung für die Fachsprachenprüfung

Für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung benötigen ausländische Ärzte allgemeine Sprachkenntnisse, die durch Zertifikate nachgewiesen werden und die mindestens den Anforderungen auf Niveau B2 genügen

Anmeldung zur Fachsprachprüfung

Ebenfalls erforderlich ist der Antrag auf Approbation bzw. Erteilung der Berufserlaubnis bei der zuständigen Landes- oder Bezirksregierung. Die zuständige Behörde prüft dann, ob die Fachsprachprüfung indiziert ist und kontaktiert in einem solchen Fall die zuständige Ärztekammer zur Übermittlung der erforderlichen Dokumente. Anschließend wird der Arzt durch die Ärztekammer kontaktiert. Meistens per E-Mail. Dabei wird der Arzt zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren in Höhe von 350€ bis 490€ aufgefordert. Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Sobald diese gezahlt wurden, erhält der Arzt einen Prüfungstermin und weitere Informationen wie Uhrzeit und Ort. Verspätungen bei der Prüfung werden als nicht bestanden gewertet.

Zusammenfassend muss der Arzt sich nicht für die Fachsprachprüfung persönlich anmelden. Dies geschieht durch die Beantragung der Approbation bzw. Berufserlaubnis automatisch.

Kosten der Fachsprachenprüfung

Die Kosten für die Fachsprachenprüfung variieren zwischen 350€ und 490€ und unterscheiden sich je nach Bundesland. Ein Vergleich der Kosten für die Fachsprachenprüfung erhalten Sie hier.

Hilfreiche Literatur für ausländische Ärzte

Damit Ärzte aus dem Ausland einen Antrag auf Approbation stellen können, müssen die Antragssteller ein Sprachzertifikat GER-B2 vorweisen. Viele ausländische Ärzte haben erfolgreich mit folgenden Büchern die deutsche Sprache gelernt:

Mithilfe der Fachsprachenpüfung wird überprüft, ob die notwendigen Kenntnisse in der deutschen Sprache vorhanden sind, um die Tätigkeit als Arzt in Deutschland ausführen zu können. Für die Fachsprachenprüfung können wir Ihnen diese Literatur empfehlen:

Ablauf der Fachsprachprüfung

Die Fachsprachprüfung dauert 60 Minuten (3x 20 Minuten) und findet in Form einer Einzelprüfung statt. Geprüft werden die ausländischen Ärzte dabei von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten. Dabei ist häufig ein Fallbeispiel aus der klinischen Praxis Dreh- und Angelpunkt der Fachsprachprüfung. Dabei wird eine Gesprächs- und Dokumentationssituation simuliert. Abgefragt wird unter anderem das Hörverstehen sowie die mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Medizinisches Fachwissen ist kein Prüfungsbestandteil, allerdings notwendig für das Hörverstehen sowie für die Diagnostik und die Therapieanordnungen. Während der Fachsprachprüfung steht dem ausländischen Arzt ein medizinisches Fachwörterbuch zur Verfügung gestellt. Dieses darf frei genutzt werden.

Der Aufbau der Fachsprachenprüfung

Die Fachsprachenprüfung besteht aus drei Teilen, die jeweils ca. 20 Minuten dauern:

1. Arzt-Patienten-Gespräch:

Der erste Teil der Prüfung beinhaltet ein simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch. Dabei führt Prüfungskandidat mit einem simulierten Patienten ein Anamnesegespräch durch. In dem Gespräch wird der Patient durch einen Arzt der Prüfungskommission gespielt. Die Aufgabe des Prüfungskandidaten besteht darin, die Verdachtsdiagnosen zu erläutern und zu formulieren, Vorschläge zur weiteren Diagnostik und Therapie zu unterbreiten und dem Patienten die vorgesehen Maßnahmen zu erklären. Auf die Rückfragen des Patienten muss der Prüfungskandidat angemessen reagieren. Diesbezüglich ist das Hörverständnis ein zentraler Bestandteil der Prüfung. Weiterhin wird bewertet, inwieweit der Kandidat auf den Patienten eingehen und entsprechende Rückfragen stellen kann.

Vom Prüfungskandidat wird erwartet, dass er die Aussagen des Patienten sicher verstehen kann und eine klar verständliche Sprache verwendet, die möglichst wenige Fremdwörter und medizinischer Fachtermini beinhaltet.

Während der Anamnese darf sich der Prüfungskandidat schriftliche Notizen machen.

2. Dokumentation:

Der zweite Teil der Fachsprachprüfung beinhaltet die Dokumentation und baut auf dem vorangegangenen Arzt-Patienten-Gespräch auf. Der Prüfling erhält hierfür einen Anamnesebogen. Auf diesem Anamnesebogen soll der Prüfungskandidat, die im Anamnesegespräch gewonnenen, medizinisch relevanten Informationen in einem Arztbericht schriftlich zusammenfassen. Hierfür dürfen die ggf. angefertigten schriftlichen Notizen verwendet werden. Außerdem wird ein medizinisches Fachwörterbuch zur Verfügung gestellt, welches ebenfalls genutzt werden darf.

Die Dokumentation des Anamnesegesprächs findet in einem separaten Raum statt. Währenddessen beaufsichtigen die Mitarbeiter der Ärztekammer diesen Prüfungsteil und sorgen für die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben.

3. Arzt-Arzt-Gespräch:

Der letzte Teil der Fachsprachprüfung enthält ein Arzt-Arzt-Gespräch. Dabei geht es um eine Patientenvorstellung innerhalb eines Übergabegesprächs mit einem ärztlichen Kollegen. In dem Übergabegespräch informiert der Prüfungskandidat einen Arzt aus dem Prüfungsausschuss über die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen. Hierbei sollen die gewonnen Informationen strukturiert und unter Verwendung medizinischer Fachbegriffe wiedergegeben werden. Im Anschluss stellt der Prüfer noch weitere Fragen. Zum Abschluss muss der Prüfling ein paar medizinische Fachbegriffe ins Deutsche übersetzen.

Bewertung der Fachsprachprüfung

Die Fachsprachprüfung erfolgt durch eine Prüfungskommission. Das Ergebnis wird nach der Prüfung mitgeteilt.

Wie oft kann die Fachsprachprüfung wiederholt werden?

Im Fall des Nichtbestehens kann die Fachsprachprüfung wiederholt werden – hierbei gibt es keine Begrenzung der Versuche. Jedoch muss jedesmal die volle Prüfungsgebühr bezahlt werden.