Pflege Jobs Schweiz

Pflege Jobs Schweiz

Träumen Sie davon, als Pflegekraft in der Schweiz zu arbeiten? Wir unterstützen Sie bei der Verwirklichung!

Ein Pflege Job in der Schweiz ist ein gut behüteter Traum vieler Pflegekräfte, denn dort finden sie häufig bessere Arbeitsbedingungen und ein höheres Gehalt. Diesen Traum zu erfüllen, ist derzeit nicht schwer, denn auch die Schweiz kennt den Fachkräftemangel. Jährlich kann der Bedarf an neuen Pflegekräften nur zur Hälfte durch Schweizer Staatsbürger gedeckt werden.

Nehmen Sie die Chance wahr und profitieren Sie von:

  • guten Arbeitsbedingungen
  • einem höheren Gehalt bei niedrigen Steuern
  • einer besseren Qualität der Pflege
  • flachen Hierarchien
  • abwechslungsreichen Aufgabengebieten

Mitarbeiter in Pflege Jobs in der Schweiz sind mit ihren Arbeitsbedingungen deutlich zufriedener als in Deutschland, denn im Durchschnitt betreut eine Schweizer Pflegekraft acht Patienten, während eine deutsche Pflegekraft die Verantwortung für 13 Patienten trägt. In der Schweiz haben Sie also für jeden Patienten mehr Zeit und können Ihrer Arbeit zufriedenstellender nachgehen.

Wir von Recrutio helfen Ihnen dabei, in der Schweiz ein neues Berufsleben aufzubauen. Wir stehen in Kontakt mit medizinischen Einrichtungen in der Schweiz auf Personalsuche und unterstützen Sie bei den nötigen Formalitäten. Dieser Service ist für Bewerber völlig kostenfrei. Kontaktieren Sie uns!

Pflege Jobs Schweiz – wir unterstützen Sie

    Anhang

    •  Kontakt zu zahlreichen medizinischen Einrichtungen in der Schweiz
    •  Stellensuche nach Vorgaben
    •  Vorstellung erster Einrichtungen schon nach wenigen Tagen
    •  Wir suchen Jobs, die zu Ihnen passen
    •  Unterstützung bei Formalitäten
    Wer als Pflegekraft in der Schweiz arbeiten möchte, der braucht bei einer lediglich kurzfristigen Erwerbstätigkeit keine Bewilligung. Das gilt für alle Arbeitnehmer, die aus einem EU-/EFTA-Land stammen und nicht mehr als drei Monate bzw. 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten. Für den Arbeitgeber in der Schweiz ist dabei wichtig, dass er auch bei einer kurzfristigen Erwerbstätigkeit der deutschen Pflegekraft die Aufnahme der Arbeit per elektronischem Meldeverfahren kommuniziert. Anders verhält es sich, wenn Arbeitnehmer aus einem EU-/EFTA-Land länger als drei Monate oder 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten möchten. Dafür bedarf es einer Aufenthaltsbewilligung. Die Meldung der Erwerbstätigkeit muss vor Antritt der Stelle erfolgen – und zwar bei der entsprechenden Wohngemeinde. Dazu müssen Pflegekräfte aus Deutschland einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen und die Einstellungserklärung des Arbeitgebers bzw. eine Arbeitsbescheinigung. Ausreichend ist dabei grundsätzlich auch ein gültiger Arbeitsvertrag, der zwischen der Pflegekraft und dem Arbeitgeber rechtsverbindlich geschlossen wurde.
    Die gute Nachricht für alle, die beruflich in der Schweiz Fuß fassen wollen: Auch zur Jobsuche dürfen deutsche Pflegekräfte einreisen. Wichtig ist dabei, dass die Stellensuche nicht länger als drei Monate andauert – denn solange ist eine Bewilligung nicht notwendig. Sollte die Stellensuche dennoch länger dauern, dann besteht für Pflegekräfte aus Deutschland die Möglichkeit, im Rahmen einer Kurzaufenthaltsbewilligung drei weitere Monate im Kalenderjahr nach dem Traumjob Ausschau zu halten. Allerdings ist diese Bewilligung an Voraussetzungen geknüpft: So muss der Antragsteller nachweisen, dass er über den Lebensunterhalt notwendigen finanziellen Mittel verfügt.
    Die Schweiz hat vier offizielle Amtssprachen: Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Deutsch. Die Mehrheit der Schweizer spricht zwar Deutsch, aber es gibt Landesteile, in denen diese Sprache eher seltener gesprochen wird – so zum Beispiel am Genfer See, wo fast ausschließlich Französisch gesprochen wird und auch im Tessin, wo man Italienisch spricht. Ob man Fremdsprachen zwingend braucht, wenn man als Pflegekraft in der Schweiz tätig werden möchte, hängt also primär von dem jeweiligen Kanton ab, in dem man arbeiten wird. Wenn man in einem Kanton arbeiten möchte, in dem hauptsächlich Französisch oder Italienisch gesprochen wird, empfehlen sich Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2. Wichtig zu wissen: Man braucht keinen Sprachnachweis, um als Pflegekraft in der Schweiz beruflich durchzustarten. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass Sprachkenntnisse den Start im Beruf hier deutlich erleichtern.
    Die Schweiz ist nicht umsonst als beliebtes Urlaubsland bekannt: Hier bietet sich eine wunderbare Kombination aus hohem Lebensstandard und hervorragenden Arbeitsbedingungen. Dazu zählt ein sehr gut ausgebauter ÖPNV (Abkürzung für den öffentlichen Personennahverkehr), der nicht nur in den großen Städten, sondern durchaus auch in den Vororten und in ländlichen Gebieten ausgezeichnet funktioniert. Ebenfalls ein Vorteil der Eidgenossenschaft ist die internationale Ausrichtung sowie die vergleichsweise hohen Löhne. Wichtig zu wissen: Zwar sind die Löhne in der Schweiz im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern deutlich höher – allerdings sind auch die Lebenshaltungskosten höher. Ebenfalls ist zu bedenken, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit mehr Stunden umfasst als in Deutschland: Eine Pflegekraft in der Schweiz kommt in der Regel auf circa 42 Wochenarbeitsstunden.
    Auch in der Schweiz müssen sich Arbeitnehmer in der Krankenversicherung absichern. Allerdings besteht hier ein großer Unterschied, denn: Im Gegensatz zu Deutschland kennt die Schweiz keinen Arbeitgeberanteil im Rahmen der Krankenversicherung. Die kompletten Kosten müssen also durch den Arbeitnehmer gestemmt werden. Wer als Pflegekraft in der Schweiz arbeiten möchte, sollte auch das im Rahmen seiner beruflichen Planung bedenken und einkalkulieren
    Tatsächlich gehört die Schweiz zu den Ländern, in denen Arbeitnehmer mit Knowhow in der medizinischen Versorgung gute Chancen haben, einen attraktiven Job mit annehmbaren Rahmenbedingungen zu finden. Die Nähe zu Deutschland und die überaus günstige Lage mitten in Europa sorgen darüber hinaus dafür, dass die kleine Alpenrepublik gerade in den letzten Jahren für Pflegekräfte zum beliebten Ziel geworden ist und immer öfter der Lebensmittelpunkt für Arbeitnehmer aus dem Gesundheitsbereich.

    Pflege Jobs Schweiz – Anerkennung und Arbeitserlaubnis

    Bevor Sie einen Pflege Job in der Schweiz antreten können, brauchen Sie eine Anerkennung Ihrer Ausbildung. Das Schweizer Rote Kreuz führt diese Anerkennung durch. In der Regel absolviert jeder Kandidat eine kostenlose Vorprüfung, in der Defizite der Ausbildung gegenüber den Schweizer Ansprüchen schon vor der endgültigen Prüfung aufgedeckt werden. So können Sie vermeiden, die Prüfung nicht zu bestehen, denn immerhin kostet das Verfahren 1000 Franken. Nach der Vorprüfung haben Sie zwei Jahre Zeit, Defizite mit Kursen auszugleichen und diese nachzuweisen. Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung , sodass Sie mit Schweizer Fachkräften vergleichbare Stellen besetzen und Lohnansprüche stellen können.

    Eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz zu erhalten ist für deutsche Staatsbürger unkompliziert. Sie erhalten sie nach der erfolgreichen Jobvermittlung, denn mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit mindestens einem Jahr Gültigkeit erhalten Sie eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung. Nach Ablauf dieser fünf Jahre wandelt sie sich in eine Niederlassungsbewilligung um. Mit ihr sind Sie den Schweizern bis auf das Wahlrecht rechtlich gleichgestellt.

    Wir von Recrutio

    • stellen Kontakt zu medizinischen Einrichtungen in der Schweiz her
    • stellen Ihnen passende Stellenangebote vor
    • organisieren Bewerbungsgespräche und Telefoninterviews
    • unterstützen bei Formalitäten
    • sind Ansprechpartner für Pflege Jobs in der Schweiz

    Wir vermitteln Pflege Jobs in der Schweiz. Dazu gehört auch, den Bewerbern bei den nötigen Formalitäten zur Seite zu stehen. Wir teilen unsere Erfahrungen mit Ihnen und können so dazu beitragen, dass Sie möglichst schnell Ihr Leben in der Schweiz beginnen können.

    Nutzen Sie unser vielfältiges Netzwerk und senden Sie uns aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!